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5 Treffer in 5 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, ständige Förderpraxis, Eintragung der Auflassungsvormerkung, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Urteil vom 29.10.2021 – W 10 K 21.632

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Bayerisches Baukindergeld, Plus, Versäumnis der Antragsfrist, ständige Förderpraxis, materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Urteil vom 29.10.2021 – W 10 K 20.1316

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)

    Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021, vorbehaltener Schlussbescheid, Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale, fristgerechte Einreichung der Endabrechnung durch den prüfenden Dritten versäumt, keine Kompensation von Grundrechtseingriffen, sondern Billigkeitsleistung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, ständige Förderpraxis, kein Anhörungsmangel, keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats, Bayern, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Endabrechnung, materielle Ausschlussfrist, keine Nachholungsmöglichkeit, Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine Nachsichtgewährung, kein Ausnahmefall, kein Vertrauensschutz, Erstattungspflicht, keine Entreicherung

    Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Erhöhung einer bereits gewährten Corona-Hilfe (Überbrückungshilfe III)

    Beschluss vom 09.01.2024 – 22 ZB 23.1018

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Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe
  • Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021
  • Anhörung nicht geboten
  • Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug
  • Auslegung
  • Bayern
  • Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale
  • Erstattungspflicht
  • kein Ausnahmefall
  • kein Ermessensfehler
  • kein Vertrauensschutz
  • keine Entreicherung
  • keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats
  • keine Nachholungsmöglichkeit
  • keine Nachsichtgewährung
  • keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • keine Willkür
  • maßgebliche Verwaltungspraxis
  • maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
  • maßgeblicher Zeitpunkt
  • materielle Ausschlussfrist
  • materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis
  • Neustarthilfe
  • vorbehaltener Schlussbescheid
  • Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten
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